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BGH, 27.03.1979 - 1 StR 481/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit einer gleichzeitigen Entscheidung über die sofortige Beschwerde einer noch nicht entscheidungsreifen Sache
- Wolters Kluwer
Gemeinschaftliche Geldfälschung - Vorliegen eines tatsächlichen Tatbeitrags - Vorliegen eines gewissen Interesses am Erfolg - Nichtanzeige einer geplanten Straftat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.08.1975 - 1 StR 620/74
Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Gerichts …
Auszug aus BGH, 27.03.1979 - 1 StR 481/78
Als solche sind insbesondere die Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens anzusehen (Beschlüsse des Senats vom 19. August 1975 - 1 StR 620/74; vom 4. Juli 1978 - 1 StR 224/78). - BGH, 04.07.1978 - 1 StR 224/78
Einbeziehung eines etwaigen fortgesetzten unerlaubten Erwerbs von …
Auszug aus BGH, 27.03.1979 - 1 StR 481/78
Als solche sind insbesondere die Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens anzusehen (Beschlüsse des Senats vom 19. August 1975 - 1 StR 620/74; vom 4. Juli 1978 - 1 StR 224/78).
- BGH, 13.01.2010 - 5 StR 464/09
Anfragebeschluss; Nichtanzeige geplanter Straftaten (normatives Stufenverhältnis …
Auch eine Wahlfeststellung zwischen den Vergehen des § 138 StGB und der strafbaren Beteiligung scheidet auf Grund mangelnder Vergleichbarkeit beider Verhaltensweisen aus; der Angeklagte ist in dieser Konstellation demnach freizusprechen (BGHSt 36, 167, 174 (3 StR 453/88); 39, 164, 167, (1 StR 21/93);… BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 1 (1 StR 382/87), 2 (5 StR 276/86); BGH bei Holtz MDR 1979, 635, 636 (1 StR 481/78); BGH NStZ 1982, 244 (3 StR 437/81 - nicht tragend); BGH StV 1988, 202 (5 StR 521/87); MDR 1993, 785, 786 (1 StR 21/93)). - BGH, 03.07.1987 - 2 StR 213/87
Beschwerde - BGH - Zuständigkeit - Aussetzungsbeschluß
An einer abschließenden Entscheidung über die nach § 305 a Abs. 1 StPO zulässige Beschwerde sieht er sich gehindert, da die Sache insoweit noch nicht entscheidungsreif ist und nach Abschluß des Revisionsverfahrens die zunächst durch § 305 a Abs. 2 StPO begründete Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs für das Beschwerdeverfahren nicht mehr besteht (vgl. BGHSt 29, 168, 173; BGH Beschluß vom 27. März 1979 - 1 StR 481/78). - BGH, 01.12.1981 - 1 StR 499/81
Verurteilung wegen Begünstigung - Die Rolle des Verwahrungsgehilfen als Beihilfe …
Bleibt offen, ob Verletzung der Anzeigepflicht oder Tatbeteiligung vorliegt, ist Freispruch geboten (BGH, Urt. vom 27. März 1979 - 1 StR 481/78 - bei Holtz MDR 1979, 635).